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   VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761   

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VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761 (https://dejure.org/2011,65150)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11.10.2011 - W 5 E 11.761 (https://dejure.org/2011,65150)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - W 5 E 11.761 (https://dejure.org/2011,65150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zwangsgeld; Fälligstellung; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Würzburg, 29.03.2012 - W 5 K 10.1135

    Rückbauanordnung; Rechtsbehelfsverzicht; Treu und Glauben; Umgehung; Wegfall der

    Auszug aus VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761
    Am 21. Oktober 2010 ließ der Antragsteller bei Gericht im Verfahren W 5 K 10.1135 Klage erheben mit dem Antrag, die Antragsgegnerin zu verurteilen, den Bescheid vom 24. Juni 2010 (Rückbauanordnung) zu widerrufen.

    Mit weiterem Beschluss vom 8. Dezember 2010 (W 5 E 10.1137) wurde der Antragsgegnerin untersagt, vor der Entscheidung der Kammer im Hauptsacheverfahren W 5 K 10.1135 aus der Rückbauanordnung gegenüber dem Antragsteller Vollstreckungsmaßnahmen abzuleiten.

    Die Verfahrensakten W 5 K 10.1135, W 5 E 10.1137, W 5 S 10.1136, W 5 E 11.443, W 5 K 11.472 und W 5 S 11.473 wurden beigezogen.

    Soweit der Antrag so zu verstehen ist, dass erneut flankierend zur Verpflichtungsklage W 5 K 10.1135 beantragt wird, die Zwangsvollstreckung aus der Rückbauanordnung der Stadt Würzburg vom 24. Juni 2010 einstweilen einzustellen (S.1 der Antragsschrift), ist der Antrag unzulässig.

  • VG Würzburg, 08.12.2010 - W 5 E 10.1137

    Rückbauanordnung; Widerruf; Rücknahme; Verpflichtungsklage; Klageverzicht

    Auszug aus VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761
    Darüber hinaus ließ der Antragsteller im Verfahren W 5 E 10.1137 beantragen, im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung des Bescheides vom 24. Juni 2010 (Rückbauanordnung) in Ziffern 1, 11 und IV auszusetzen.

    Mit weiterem Beschluss vom 8. Dezember 2010 (W 5 E 10.1137) wurde der Antragsgegnerin untersagt, vor der Entscheidung der Kammer im Hauptsacheverfahren W 5 K 10.1135 aus der Rückbauanordnung gegenüber dem Antragsteller Vollstreckungsmaßnahmen abzuleiten.

    Die Verfahrensakten W 5 K 10.1135, W 5 E 10.1137, W 5 S 10.1136, W 5 E 11.443, W 5 K 11.472 und W 5 S 11.473 wurden beigezogen.

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 9 CE 10.3104

    Anfechtungs-, Verpflichtungsklage; einstweiliger Rechtsschutz;

    Auszug aus VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761
    Diesen Beschluss hob der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 2. Mai 2011 Nr. 9 CE 10.3104 unter gleichzeitiger Antragsabweisung auf.

    Insoweit steht dem Antrag die Rechtskraft des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Mai 2011 Nr. 9 CE 10.3104 entgegen.

    Der Antragsteller hat sich seiner gegen die Rückbauanordnung bestehenden Rechte durch einen wirksamen Rechtsbehelfsverzicht (BayVGH, B.v. 02.05.2011 Nr. 9 CE 10.3104) begeben.

  • VG Würzburg, 28.06.2011 - W 5 E 11.443

    Vollstreckung einer Rückbauanordnung; Fälligstellung eines Zwangsgeldes;

    Auszug aus VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761
    Den weiteren Antrag des Antragstellers, die Zwangsvollstreckung aus der Rückbauanordnung der Antragsgegnerin vom 24. Juni 2010 einstweilen einzustellen und die Vollstreckung der in der Rückbauanordnung angedrohten und nunmehr fällig gestellten Zwangsgelder einstweilen zu unterlassen, wies das Verwaltungsgericht Würzburg mit Beschluss vom 28. Juni 2011 Nr. W 5 E 11.443 ab.

    Die Verfahrensakten W 5 K 10.1135, W 5 E 10.1137, W 5 S 10.1136, W 5 E 11.443, W 5 K 11.472 und W 5 S 11.473 wurden beigezogen.

    Auf die Ausführungen dazu im Beschluss der Kammer vom 28. Juni 2011 Nr. W 5 E 11.443 wird Bezug genommen.

  • VG Würzburg, 29.03.2012 - W 5 K 11.472

    Weitere Zwangsgelder; Androhung

    Auszug aus VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761
    Am 20. Juni 2011 ließ der Antragsteller bei Gericht im Verfahren W 5 K 11.472 Klage erheben mit dem Antrag, den Bescheid vom 17. Mai 2011 aufzuheben.

    Die Verfahrensakten W 5 K 10.1135, W 5 E 10.1137, W 5 S 10.1136, W 5 E 11.443, W 5 K 11.472 und W 5 S 11.473 wurden beigezogen.

  • VG Würzburg, 08.12.2010 - W 5 S 10.1136

    Anfechtungsklage; bestandskräftiger Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761
    Zugleich ließ der Antragsteller im Verfahren W 5 S 10.1136 beantragen, den in Nr. 11 des Bescheids vom 24. Juni 2010 angeordneten Sofortvollzug nach § 80 Abs. 4 VwGO "auszusetzen".

    Die Verfahrensakten W 5 K 10.1135, W 5 E 10.1137, W 5 S 10.1136, W 5 E 11.443, W 5 K 11.472 und W 5 S 11.473 wurden beigezogen.

  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 9 CE 11.1590

    Bezugnahme auf Beschluss des Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761
    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. August 2011 Nr. 9 CE 11.1590 zurück.
  • VG München, 12.07.2000 - M 9 K 99.3567
    Auszug aus VG Würzburg, 11.10.2011 - W 5 E 11.761
    Zudem liegt die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschriebene Fälligstellung eines Zwangsgeldes regelmäßig im Interesse des Betroffenen, der neben der gesetzlich vorgeschriebenen Mahnung (Art. 23 Abs. 1 Nr. 3 VwZVG) die Gelegenheit erhält, durch Zahlung des fällig gewordenen Zwangsgeldes der Beitreibung des Zwangsgeldes im Wege der Vollstreckung zu entgehen (vgl. hierzu VG München, U.v. 12.07.2000 Nr. M 9 K 99.3567).
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